Bildungsprämie
Die Bildungsprämie ist eine direkte staatliche finanzielle Unterstützung. Sie zielt auf individuelle berufliche Weiterbildung, um die Chancen der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen bzw. zu festigen. Gefördert werden Geringverdiener über einen Prämiengutschein, der bis zu 500 Euro wert sein kann. Auch hier gilt: lassen Sie sich vorab beraten in einer von deutschlandweit über 500 Beratungsstellen.
Informationen unter: www.bildungspraemie.info
Bildungsscheck / Qualifizierungsscheck
Bildungsscheck NRW: Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt berufliche Weiterbildung mit dem Bildungsscheck. Dieser Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ist bis zu 500 Euro wert.
Bildungsscheck Brandenburg: Auch die Landesregierung in Brandenburg fördert berufliche Weiterbildung mit dem Bildungsscheck - individuell und unabhängig von Arbeitsplatz und Arbeitgeber. Der Zuschuss liegt auch hier bei bis zu 500 Euro.
Qualifizierungsscheck Hessen: Das Land Hessen fördert berufliche Weiterbildungen mit dem sogenannten Qualifizierungsscheck. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu stärken. Erstattet werden auch hier bis zu maximal 500 Euro.
QualiScheck Rheinland-Pfalz: Unterstützt werden Weiterbildungsmaßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt, älter als 45 Jahre alt sind und noch keine Rente beziehen. Auch hier liegt die maximale Förderungsgrenze bei 500 Euro.
Informationen unter:
www.arbeit.nrw.de
www.masf.brandenburg.de
www.qualifizierungsschecks.de
www.qualischeck.rlp.de
Förderung durch Familie und Freunde
Ihre Familie und Freunde sind auf der Suche nach einem sinnvollen Geschenk für Sie?
Unsere Erfahrung zeigt: Geldgeschenke für berufliches Fortkommen durch ein Studium im Tourismus werden gern gemacht. Wünschen Sie sich z.B. Unterstützung bei den monatlichen Raten, vielleicht wird Ihnen auch eine Rate ganz geschenkt oder gar das komplette Fernstudium zur Touristik-Fachkraft finanziert.
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Neben der Möglichkeit, sich innerbetrieblich weiter zu bilden, gibt es auch Zusatzqualifikationen, die Sie nebenberuflich über einen längeren Zeitraum in Ihrer Freizeit erwerben können - finanziert vom Arbeitgeber. Durch eine betrieblich geeignete Weiterbildung der Mitarbeiter gewinnt ein Unternehmen an Wissen; es ist daher eventuell bereit, einen Teil der Kosten oder sogar die ganze Weiterbildungsfinanzierung zu übernehmen. In der Regel geht mit solch einer Finanzierung aber auch eine vertragliche Neuregelung einher, die bspw. den Verbleib des Arbeitnehmers in der Firma regelt.
Bundesagentur für Arbeit
Die Arbeitsagenturen unterstützen eine berufliche Weiterbildung, wenn die Fortbildung für die weitere berufliche Karriere notwendig ist (nach SGB III/ Drittes Sozialgesetzbuch). Die Förderung erfolgt über den sogenannten Bildungsgutschein. Eine vorherige Beratung bei Ihrer Agentur vor Ort ist zwingend erforderlich.
Informationen unter:
www.azwv.de
www.arbeitsagentur.de (Agentur für Arbeit Ihres Wohnortes)
Kreiswehrersatzamt / Förderung durch die Bundeswehr
Zeitsoldaten/Zeitsoldatinnen haben die Möglichkeit, nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr unterstützt zu werden.
Informationen unter:
www.berufsfoerderungsdienst.de
www.kreiswehrersatzamt.de
